AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reinigungsdienstleistungen von SchwabenGlanz Reinigungsservice


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SchwabenGlanz Reinigungsservice (nachfolgend „SchwabenGlanz“) und den Kunden, die die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen wie Steinreinigung, Glasreinigung, Mülltonnenreinigung, Teppichreinigung sowie damit verbundener Leistungen umfassen.

1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, SchwabenGlanz hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese AGB gelten gleichermaßen für Privat- und Geschäftskunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.


2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot von SchwabenGlanz schriftlich bestätigt hat. Alternativ gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn SchwabenGlanz mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde die Leistung annimmt.

2.2. Das Angebot enthält die Leistungsbeschreibung, den vereinbarten Preis sowie den geplanten Termin. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.

2.3. SchwabenGlanz behält sich das Recht vor, die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


3. Leistungsbeschreibung

3.1. Die vereinbarten Leistungen werden im Vertrag detailliert beschrieben. SchwabenGlanz ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem Kunden notwendige Anpassungen vorzunehmen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten erforderlich ist.

3.2. Alle Arbeiten werden fachgerecht und unter Einsatz geeigneter Geräte sowie umweltverträglicher Reinigungsmittel durchgeführt.

3.3. Leistungen, die über die vereinbarte Tätigkeit hinausgehen, werden ausdrücklich in Rechnung gestellt, sofern sie im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt wurden.


4. Terminvereinbarung

4.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die zu reinigenden Flächen oder Flächen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.

4.2. Sollte der Kunde den Termin nicht einhalten können, ist SchwabenGlanz unverzüglich zu informieren. Verschiebungen können nur berücksichtigt werden, wenn SchwabenGlanz mindestens 48 Stunden vor dem Termin darüber in Kenntnis gesetzt wird.

4.3. Bei Terminversäumnissen des Kunden ohne rechtzeitige Mitteilung behält sich SchwabenGlanz das Recht vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des Auftragswerts zu berechnen.


5. Zahlung

5.1. Die Gesamtkosten sind wie folgt zu überweisen:

  • Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum für kleinere oder einmalige Bestellungen sowie Privatkunden, um einen schnellen Zahlungseingang zu sichern.
  • Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum für gewerbliche Kunden, insbesondere bei wiederkehrenden Leistungen oder vertraglichen Vereinbarungen, entsprechend dem Branchenstandard.

5.2. Bei Zahlungsverzug behält sich das Unternehmen das Recht vor, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Verzugszinsen : Es werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB erhoben.
  2. Mahnkosten : Für jede Mahnung fällt eine Pauschale von 5,00 € an, sofern der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
  3. Einstellung der Dienstleistungen : Das Unternehmen ist berechtigt, bei ausbleibender Zahlung weitere Dienstleistungen vorübergehend einzustellen, bis alle offenen Beträge vollständig beglichen sind.
  4. Schadensersatz : Weitere Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen (z. B. Anwalts- oder Inkassokosten), werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Das Unternehmen behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten, sollte der Zahlungsverzug trotz Mahnungen weiterhin bestehen bleiben.


6. Stornierung und Rücktritt

6.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei zu stornieren. Erfolgt die Stornierung später, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Betrags berechnet.

6.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Vertrag aus triftigen Gründen zu kündigen. Dazu zählen insbesondere unvorhersehbare Umstände wie höhere Gewalt , Krankheit oder sonstige unverschuldete Hinderungsgründe. In einem solchen Fall wird entweder:

  • der bereits gezahlte Betrag vollständig zurückerstattet oder
  • Ersatz eintermin im Einvernehmen mit dem Kunden angeboten.

Weitere Ansprüche seitens des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.


7. Haftung und Gewährleistung

7.1. Haftung
Das Unternehmen haftet für Schäden, die durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten ), deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für indirekte Schäden , Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich – ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

7.2. Mängelanzeige
Mängel an den ausgeführten Dienstleistungen sind dem Unternehmen
unverzüglich , spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung , schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, sofern der Mangel nicht verdeckt war.

Das Unternehmen wird berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Der Kunde ist verpflichtet, hierfür die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu leisten.

7.3. Ausschluss der Haftung
Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch:

  • die Bereitstellung von fehlerhaften oder ungeeigneten Arbeitsbedingungen (z. B. unzureichende Strom- oder Wasseranschlüsse) durch den Kunden,
  • unsachgemäße Vorarbeiten Dritter oder
  • höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen) entstanden sind.

7.4. Versicherungsschutz
Das Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die im Falle von berechtigten Schadensersatzforderungen greift. Kunden können auf Wunsch eine Kopie der Versicherungsbedingungen einsehen.


8. Datenschutz

8.1. Das Unternehmen verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und ausschließlich für die Zwecke der Vertragsabwicklung zu verwenden.

8.2. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung , die auf unserer Website verfügbar ist.


9. Schlussbestimmungen

9.1. Laufzeit und Kündigungsfristen
Sofern ein Vertrag mit einer festen Laufzeit (z. B. 6 oder 12 Monate) abgeschlossen wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von
3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich erfolgt gekündigt wird.

9.2. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Vertragspartei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
  • die Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt dauerhaft unmöglich wird.

9.3. Form der Kündigung
Die Kündigung hat in
schriftlicher Form zu erfolgen.

9.4. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Vertragsauflösung alle ausstehenden Beträge gleichzustellen und den Zugang zu den betroffenen Objekten für etwaige Abschlussarbeiten zu ermöglichen.


10. Schlussbestimmungen
10.1. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

10.2. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung ein, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.3. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
Ulm , sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.4. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland .

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reinigungsdienstleistungen von SchwabenGlanz Reinigungsservice


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SchwabenGlanz Reinigungsservice (nachfolgend „SchwabenGlanz“) und den Kunden, die die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen wie Steinreinigung, Glasreinigung, Mülltonnenreinigung, Teppichreinigung sowie damit verbundener Leistungen umfassen.

1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, SchwabenGlanz hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese AGB gelten gleichermaßen für Privat- und Geschäftskunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.


2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot von SchwabenGlanz schriftlich bestätigt hat. Alternativ gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn SchwabenGlanz mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde die Leistung annimmt.

2.2. Das Angebot enthält die Leistungsbeschreibung, den vereinbarten Preis sowie den geplanten Termin. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.

2.3. SchwabenGlanz behält sich das Recht vor, die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


3. Leistungsbeschreibung

3.1. Die vereinbarten Leistungen werden im Vertrag detailliert beschrieben. SchwabenGlanz ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem Kunden notwendige Anpassungen vorzunehmen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten erforderlich ist.

3.2. Alle Arbeiten werden fachgerecht und unter Einsatz geeigneter Geräte sowie umweltverträglicher Reinigungsmittel durchgeführt.

3.3. Leistungen, die über die vereinbarte Tätigkeit hinausgehen, werden ausdrücklich in Rechnung gestellt, sofern sie im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt wurden.


4. Terminvereinbarung

4.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die zu reinigenden Flächen oder Flächen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.

4.2. Sollte der Kunde den Termin nicht einhalten können, ist SchwabenGlanz unverzüglich zu informieren. Verschiebungen können nur berücksichtigt werden, wenn SchwabenGlanz mindestens 48 Stunden vor dem Termin darüber in Kenntnis gesetzt wird.

4.3. Bei Terminversäumnissen des Kunden ohne rechtzeitige Mitteilung behält sich SchwabenGlanz das Recht vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des Auftragswerts zu berechnen.


5. Zahlung

5.1. Die Gesamtkosten sind wie folgt zu überweisen:

  • Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum für kleinere oder einmalige Bestellungen sowie Privatkunden, um einen schnellen Zahlungseingang zu sichern.
  • Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum für gewerbliche Kunden, insbesondere bei wiederkehrenden Leistungen oder vertraglichen Vereinbarungen, entsprechend dem Branchenstandard.

5.2. Bei Zahlungsverzug behält sich das Unternehmen das Recht vor, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Verzugszinsen : Es werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB erhoben.
  2. Mahnkosten : Für jede Mahnung fällt eine Pauschale von 5,00 € an, sofern der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
  3. Einstellung der Dienstleistungen : Das Unternehmen ist berechtigt, bei ausbleibender Zahlung weitere Dienstleistungen vorübergehend einzustellen, bis alle offenen Beträge vollständig beglichen sind.
  4. Schadensersatz : Weitere Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen (z. B. Anwalts- oder Inkassokosten), werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Das Unternehmen behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten, sollte der Zahlungsverzug trotz Mahnungen weiterhin bestehen bleiben.


6. Stornierung und Rücktritt

6.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei zu stornieren. Erfolgt die Stornierung später, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Betrags berechnet.

6.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Vertrag aus triftigen Gründen zu kündigen. Dazu zählen insbesondere unvorhersehbare Umstände wie höhere Gewalt , Krankheit oder sonstige unverschuldete Hinderungsgründe. In einem solchen Fall wird entweder:

  • der bereits gezahlte Betrag vollständig zurückerstattet oder
  • Ersatz eintermin im Einvernehmen mit dem Kunden angeboten.

Weitere Ansprüche seitens des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.


7. Haftung und Gewährleistung

7.1. Haftung
Das Unternehmen haftet für Schäden, die durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten ), deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für indirekte Schäden , Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich – ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

7.2. Mängelanzeige
Mängel an den ausgeführten Dienstleistungen sind dem Unternehmen
unverzüglich , spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung , schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, sofern der Mangel nicht verdeckt war.

Das Unternehmen wird berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Der Kunde ist verpflichtet, hierfür die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu leisten.

7.3. Ausschluss der Haftung
Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch:

  • die Bereitstellung von fehlerhaften oder ungeeigneten Arbeitsbedingungen (z. B. unzureichende Strom- oder Wasseranschlüsse) durch den Kunden,
  • unsachgemäße Vorarbeiten Dritter oder
  • höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen) entstanden sind.

7.4. Versicherungsschutz
Das Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die im Falle von berechtigten Schadensersatzforderungen greift. Kunden können auf Wunsch eine Kopie der Versicherungsbedingungen einsehen.


8. Datenschutz

8.1. Das Unternehmen verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und ausschließlich für die Zwecke der Vertragsabwicklung zu verwenden.

8.2. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung , die auf unserer Website verfügbar ist.


9. Schlussbestimmungen

9.1. Laufzeit und Kündigungsfristen
Sofern ein Vertrag mit einer festen Laufzeit (z. B. 6 oder 12 Monate) abgeschlossen wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von
3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich erfolgt gekündigt wird.

9.2. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Vertragspartei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
  • die Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt dauerhaft unmöglich wird.

9.3. Form der Kündigung
Die Kündigung hat in
schriftlicher Form zu erfolgen.

9.4. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Vertragsauflösung alle ausstehenden Beträge gleichzustellen und den Zugang zu den betroffenen Objekten für etwaige Abschlussarbeiten zu ermöglichen.


10. Schlussbestimmungen
10.1. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

10.2. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung ein, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.3. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
Ulm , sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.4. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland .

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reinigungsdienstleistungen von SchwabenGlanz Reinigungsservice


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SchwabenGlanz Reinigungsservice (nachfolgend „SchwabenGlanz“) und den Kunden, die die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen wie Steinreinigung, Glasreinigung, Mülltonnenreinigung, Teppichreinigung sowie damit verbundener Leistungen umfassen.

1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, SchwabenGlanz hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese AGB gelten gleichermaßen für Privat- und Geschäftskunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.


2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot von SchwabenGlanz schriftlich bestätigt hat. Alternativ gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn SchwabenGlanz mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde die Leistung annimmt.

2.2. Das Angebot enthält die Leistungsbeschreibung, den vereinbarten Preis sowie den geplanten Termin. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.

2.3. SchwabenGlanz behält sich das Recht vor, die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


3. Leistungsbeschreibung

3.1. Die vereinbarten Leistungen werden im Vertrag detailliert beschrieben. SchwabenGlanz ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem Kunden notwendige Anpassungen vorzunehmen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten erforderlich ist.

3.2. Alle Arbeiten werden fachgerecht und unter Einsatz geeigneter Geräte sowie umweltverträglicher Reinigungsmittel durchgeführt.

3.3. Leistungen, die über die vereinbarte Tätigkeit hinausgehen, werden ausdrücklich in Rechnung gestellt, sofern sie im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt wurden.


4. Terminvereinbarung

4.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die zu reinigenden Flächen oder Flächen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.

4.2. Sollte der Kunde den Termin nicht einhalten können, ist SchwabenGlanz unverzüglich zu informieren. Verschiebungen können nur berücksichtigt werden, wenn SchwabenGlanz mindestens 48 Stunden vor dem Termin darüber in Kenntnis gesetzt wird.

4.3. Bei Terminversäumnissen des Kunden ohne rechtzeitige Mitteilung behält sich SchwabenGlanz das Recht vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des Auftragswerts zu berechnen.


5. Zahlung

5.1. Die Gesamtkosten sind wie folgt zu überweisen:

  • Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum für kleinere oder einmalige Bestellungen sowie Privatkunden, um einen schnellen Zahlungseingang zu sichern.
  • Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum für gewerbliche Kunden, insbesondere bei wiederkehrenden Leistungen oder vertraglichen Vereinbarungen, entsprechend dem Branchenstandard.

5.2. Bei Zahlungsverzug behält sich das Unternehmen das Recht vor, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Verzugszinsen : Es werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB erhoben.
  2. Mahnkosten : Für jede Mahnung fällt eine Pauschale von 5,00 € an, sofern der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
  3. Einstellung der Dienstleistungen : Das Unternehmen ist berechtigt, bei ausbleibender Zahlung weitere Dienstleistungen vorübergehend einzustellen, bis alle offenen Beträge vollständig beglichen sind.
  4. Schadensersatz : Weitere Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen (z. B. Anwalts- oder Inkassokosten), werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Das Unternehmen behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten, sollte der Zahlungsverzug trotz Mahnungen weiterhin bestehen bleiben.


6. Stornierung und Rücktritt

6.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei zu stornieren. Erfolgt die Stornierung später, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Betrags berechnet.

6.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Vertrag aus triftigen Gründen zu kündigen. Dazu zählen insbesondere unvorhersehbare Umstände wie höhere Gewalt , Krankheit oder sonstige unverschuldete Hinderungsgründe. In einem solchen Fall wird entweder:

  • der bereits gezahlte Betrag vollständig zurückerstattet oder
  • Ersatz eintermin im Einvernehmen mit dem Kunden angeboten.

Weitere Ansprüche seitens des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.


7. Haftung und Gewährleistung

7.1. Haftung
Das Unternehmen haftet für Schäden, die durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten ), deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für indirekte Schäden , Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich – ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

7.2. Mängelanzeige
Mängel an den ausgeführten Dienstleistungen sind dem Unternehmen
unverzüglich , spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung , schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, sofern der Mangel nicht verdeckt war.

Das Unternehmen wird berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Der Kunde ist verpflichtet, hierfür die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu leisten.

7.3. Ausschluss der Haftung
Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch:

  • die Bereitstellung von fehlerhaften oder ungeeigneten Arbeitsbedingungen (z. B. unzureichende Strom- oder Wasseranschlüsse) durch den Kunden,
  • unsachgemäße Vorarbeiten Dritter oder
  • höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen) entstanden sind.

7.4. Versicherungsschutz
Das Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die im Falle von berechtigten Schadensersatzforderungen greift. Kunden können auf Wunsch eine Kopie der Versicherungsbedingungen einsehen.


8. Datenschutz

8.1. Das Unternehmen verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und ausschließlich für die Zwecke der Vertragsabwicklung zu verwenden.

8.2. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung , die auf unserer Website verfügbar ist.


9. Schlussbestimmungen

9.1. Laufzeit und Kündigungsfristen
Sofern ein Vertrag mit einer festen Laufzeit (z. B. 6 oder 12 Monate) abgeschlossen wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von
3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich erfolgt gekündigt wird.

9.2. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Vertragspartei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
  • die Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt dauerhaft unmöglich wird.

9.3. Form der Kündigung
Die Kündigung hat in
schriftlicher Form zu erfolgen.

9.4. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Vertragsauflösung alle ausstehenden Beträge gleichzustellen und den Zugang zu den betroffenen Objekten für etwaige Abschlussarbeiten zu ermöglichen.


10. Schlussbestimmungen
10.1. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

10.2. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung ein, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.3. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
Ulm , sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.4. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland .

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